Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FB Handels Fliesen & Bäder Outlet Köln GmbH
I.Allgemeines / Geltungsbereich
1.Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich und für
sämtliche durch uns in Zusammenhang mit dem jeweils geschlossen Vertrag zu erbringenden
Leistungen.
2.Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt,
es sei denn einer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen der
Kundin / des Kunden unsere vertraglich geschuldete Leistung vorbehaltlos ausführen.
3.Sämtliche zwecks Aus- und Durchführung dieses Vertrages zwischen der Kundin / dem Kunden und
uns getroffenen Vereinbarungen, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4.Für den Fall, dass es sich bei der Kundin / dem Kunden um eine Unternehmerin / einen Unternehmer
im Sinne des § 310 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung (BGB)
handelt, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit dieser Kundin / diesem
Kunden, es sei denn eine Änderung der AGB wird der Kundin / dem Kunden durch Bekanntgabe
der geänderten AGB mitgeteilt.
II.Einbeziehung der VOB/B und VOB/C bei Bau- und Montageleistungen
Im Falle der Erbringung von Bau- und Montageleistungen gelten zusätzlich die Bestimmungen der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) sowie die Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C), und hieraus die DIN-Vorschrift DIN 18352,
in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern durch diese AGB nichts Abweichendes vereinbart wird
oder Teile dieser AGB rechtsunwirksam sind oder werden.
III.Angebot – Angebotsunterlagen
1.Unser Angebot ist hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend, sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, und verpflichtet nicht zur Auftragsannahme.
2.Hinsichtlich sämtlicher Abbildungen, Kalkulationen, Modellen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als
"vertraulich" bezeichnet sind. Diese dürfen durch die Kundin / den Kunden nur mit unserer
vorherigen und ausdrücklichen und schriftlich erteilten Zustimmung an Dritte weiter- und bekannt
gegeben werden.
3.Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, stellt die von
diesem unterzeichnete Bestellung ein bindendes Angebot dar. Dieses kann durch uns innerhalb von
zwei Wo-chen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen werden. Alternativ sind wir
berechtigt dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
4.Für die angebotene Ware behalten wir uns einen Zwischenverkauf vor. Auskünfte, Empfehlungen
und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit schriftlicher Bestätigung.
IV.Preise – Zahlungsbedingungen
1.Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geltend die jeweils ausgewiesenen
Preise ausschließlich Lieferung und Verpackung. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
[Ausweis Umsatzsteuer???; ggfs. unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers]
2.Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreiserhöhungen unserer Lieferan-ten,
Transportkostenerhöhungen oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten
(einschließlich öf-fentlicher Lasten) eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
Die Preiserhö-hung wird wirksam, wenn diese dem Kunden mitgeteilt wurde.
V.Lieferung und Lieferzeit
1.Im Falle der Lieferung der bestellten Ware werden die Aufträge durch ein Speditionsunternehmen
auf Gefahr und Rechnung des Kunden ausgeführt. Dabei bleibt die Wahl des Transportmittels und des
Transportweges uns ausdrücklich vorbehalten. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden
die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet der Kunde für auftretende Schäden. Der Kunde übernimmt auch
die Haftung für Beschädigungen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, die beim Befahren auf
Weisung oder mit Dulden des Kunden entstehen. Dies umfasst auch Beschädigungen am Fußweg,
einer Einfahrt oder Hofgrundstücks. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Speditionsunternehmen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2.Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Der Einssatz fremden
oder eigenen Personals bei der Entladung erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko des Kunden.
Sämtliche Wartezeiten, auch bei der Anlieferung, werden dem Kunden berechnet.
3.Bei Lieferung an eine andere als die vereinbarte Stelle trägt der Käufer die Kosten.
4.Der Käufer ist verantwortlich für eventuell notwendige behördliche Genehmigungen zum Abstellen
von Waren auf dem Gehweg oder dergleichen.
5.Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken;
die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6.Eine erfolgte Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft; wegen der noch ausstehenden Mengen
darf die Bezahlung der Teillieferung nicht verweigert werden.
7.Angaben über die Lieferzeit sind grundsätzlich freibleibend. Werden Lieferfristen vereinbart,
gelten diese vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Beginn einer
von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
8.Im Falle höherer Gewalt (z.B.: öffentliche Unruhen) und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und unverschuldeter Umstände - z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen
etc. - auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen
Erfüllung unserer Verpflichtung verhindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so werden
wir von der Lieferverpflichtung frei.
9.Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
10.Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
[Alternativ: Unser Speditionspartner liefert die Aufträge in der Regel per LKW mit Hebebühne aus.
Hierbei wird die Ware auf einer Europalette oder Halbpalette bis Bordsteinkante Hauseinfahrt geliefert.
Verlässt das Liefer-fahrzeug auf Anweisung des Käufers/Abnehmers die befahrbare Anfuhrstraße,
so haftet dieser für auftretende Schäden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.
Bei Lieferung an eine andere als die vereinbarte Stelle trägt der Käufer die Kosten.
Die Prüfung der Ware besonders auf äußere Schäden (Bruch) muss sofort bei Warenannahme erfolgen.
Sichtbare Schäden müssen direkt auf dem Lieferschein vermerkt werden.
Umfangreiche Lieferungen können "unter Vorbehalt" angenommen werden,
evt. Schäden (Bruch) müssen innerhalb von 4 Tagen schriftlich (Email/Fax) bei uns reklamiert werden.
Der Käufer ist verantwortlich für eventuell notwendige behördliche Genehmigungen zum
Abstellen von Waren auf dem Gehweg oder dergleichen.
Der Käufer übernimmt die Haftung für Beschädigungen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes,
die beim Befahren auf Weisung oder mit Dulden des Käufers entstehen. Dies umfasst auch Beschädigungen
am Fußweg, einer Einfahrt oder Hofgrundstück.
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen angeliefert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der zufälligen Verschlechterung mit der Auslieferung zur Verladung in das Transportmittel auf den
Käufer über. Diese Regelung des Tragens der Gefahr ist unabhängig davon, wer die Kosten der
Versendung nach dem Vertrag zu tragen hat. Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit der Bereitstellung
zur Verladung auf den Käufer über.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Bei Kartonverpackungen sind die Verpackungsspesen in unseren Preisen eingeschlossen. Im Allgemeinen
verladen wir alle Produkte auf Europaletten. Diese berechnen wir - sofern nicht die entsprechende Anzahl
an Tauschpaletten in qualitativ einwandfreiem Zustand zurückgegeben wird - zu den Selbstkosten.
Bei frachtfreier Rücksendung der Paletten in einwandfreiem Zustand schreiben wir diesen Betrag in
voller Höhe Ihrem Konto gut.
Die Kosten des Rücktransportes von Verpackungsmaterial gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn
wir - gemäß Verpackungsverordnung - zu Rücknahme verpflichtet sind.]
VI.Gefahrübergang
1.Spätestens mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel geht die Gefahr auf den Kunden über.
Nicht angenommene Ware lagert auf Gefahr des Kunden.
2.Sofern die Voraussetzungen von Ziffer V. 7. dieser AGB vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über,
in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
VII.Verpackung
1.Die Ware wird in branchenüblicher Weise verpackt und geliefert. Paletten, sowie Sonderverpackungen
werden gesondert berechnet. Eine Rücknahme und Rückvergütung dieses Verpackungsmaterials erfolgt
nur bei sofortiger Rücksendung, die auf Kosten des Kunden erfolgt, in mangelfreiem Zustand.
2.Im Falle der Rückabwicklung einer Bestellung im Onlineshop hat die Kundin / der Kunde die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn die Kundin / der
Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei.
VIII.Mängelhaftung
1.Für den Fall, dass es sich bei der Kundin / dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des
§ 310 Abs. 1 BGB handelt, setzen Mängelansprüche voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß [innerhalb von x Tagen]
nachgekommen ist. Im Übrigen ist der Kunde ist verpflichtet, uns alle Mängel, Fehlmengen oder
Falschlieferungen innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung
oder Einbau, schriftlich anzuzeigen. Sichtbare Schäden müssen direkt auf dem Lieferschein
vermerkt werden.
2.Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Kundin / der Kunde
Schadensersatzan-sprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns
keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3.Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
4.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt;
dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
6.Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
7.Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt
fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
IX. Gesamthaftung
1.Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer VIII. dieser AGB vorgesehen, ist – ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2.Die Begrenzung nach Ziffer IX. 1. dieser AGB gilt auch, soweit die Kundin / der Kunde anstelle eines
Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3.Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
X.Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
1.Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware zur Zahlung fällig.
2.Bei Verkauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag ebenfalls sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der
Zahlung ist der Geldeingang auf unserem Konto. Schecks werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Scheckbetrag unserem Konto endgültig gut geschrieben ist.
Ab Verzugseintritt berechnen wir bankübliche Überziehungszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens behalten wir uns vor.
3.Bei Ware, die durch uns selbst bei Lieferanten/Herstellern bestellt werden muss (Bestellware), ist vor der
Bestellung eine Anzahlung in Höhe des von uns gegenüber dem Lieferanten/Hersteller zu leis-tenden
Kaufpreises zu zahlen.
XI.Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung gegen unseren vertraglichen Zahlungsanspruch ist nur mit von uns schriftlich von uns
aner-kannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich oder berechtigt die Kundin / den
Kunden zur Zurückbehaltung fälliger Zahlungen.
XII.Eigentumsvorbehalt
1.Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser
Eigentumsvorbehalt gilt bei gewerblichen Käufern bzw. Abnehmern, bis diese sämtliche Forderungen
aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten gezahlt haben und erstreckt sich auch
auf die weiterverkaufte Lieferung.
2.Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen.
Weiterver-äußerung, Verbrauch, Verarbeitung Verbindung oder Vermischung dürfen nur so lange erfolgen,
wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtung einhält. Verpfändung und Sicherungsübereignung
sind nicht gestattet.
3.Wird unsere Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, verarbeitet, vermischt oder verbunden, so überträgt
uns der Käufer zur Sicherung unserer Forderung schon jetzt anteilig (Rechungswert) sein (Mit)- Eigentum
an der neu entstandenen Sache (Sicherungseigentum) mit der gleichzeitigen Vereinbarung, das er diese
Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Alle Forderungen aus Weiterveräußerungen, Verbrauch,
Verarbeitung, Verbindung und Vermischung unserer Vorbehaltsware oder das an die Stelle der
Vorbehaltsware tretenden Sicherungseigentum tritt der Käufer in Höhe unserer Forderung zzgl. 20%
zur Sicherheit schon jetzt an uns ab; wir nehmen hiermit die Abtretung an.
4.Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine erworbenen Forderungen gegen Dritte einzeln
nachzuweisen oder den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zugeben mit der Aufforderung,
nur an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen
und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Der Käufer ist zu einer anderweitigen Abtretung
nicht befugt. Er ist berechtigt, diese Forderung solange einzuziehen, als er seine Zahlungsverpflichtung auch
Dritten gegenüber erfüllt.
5.Der Eigentumsvorbehalt gegenüber Kaufleuten gilt solange, bis der Käufer die Forderungen aller
Gesellschaften gegen ihn beglichen hat, mit denen wir in einem Beteiligungsverhältnis stehen. Der Käufer
ist auf unser Verlangen verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner 'Verbindlichkeiten Sicherheiten
in ausreichender Höhe und in einer uns genügenden Form zu gewährleisten.
6.Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen aus
Liefergeschäften um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe
verpflichtet. Als Wert sind, sofern der Verkäufer nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der
Vorbe-haltsware nachweist, die Einkaufspreise des Käufers oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware
nach-weist, die Einkaufspreise des Käufers oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware die Herstellungskosten
des Sicherungsgutes bzw. des Miteigentumsanteils anzusetzen, jeweils abzüglich eines Sicherheitsabschlages
von 20 % wegen möglicher Mindererlöse. Mit Tilgung aller Forderungen des Käufers aus Liefergeschäften
gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.
Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet. Pfändungen und anderweitiger Zugriff Dritter,
durch welchen unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, sind uns vom Käufer unverzüglich anzuzeigen.
7.Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen
Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Verarbeitung der
Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder
Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
XIII.Gerichtsstand – Erfüllungsort
1.Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand;
wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist aus-geschlossen.
3.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
XIV.Widerrufsbelehrung
1.Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der
Ware beim Empfänger und bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
FB Handels Fliesen & Bäder Outlet Köln GmbH
Europaallee 12-14
50226 Frechen
Tel : +49 2234 94 91 914
Fax : +49 2234 94 91 916
E-Mail : info@fliesen-outlet-koeln.de
2.Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten"Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls
ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
XIV.Schlussbestimmungen
1.Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar
erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare
Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
2.Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen waren-, auftrags-
und personenbezogene Daten in unseren Datenverarbeitungsanlagen erfassen, speichern und verarbeiten.